Fachfußpflege - Susi's Fußpflege am Land
 

 Aktuelles: 

Was gilt für Friseur-, Kosmetik-, Fuß- und Nagelpflegebetriebe?

Die Beschränkungen für Kunden wurden vollständig aufgehoben, 3G ist aufgehoben.

Maskenpflicht: aufgehoben, das Tragen von Masken wird aber weiterhin empfohlen
In Einrichtungen für vulnerable Personengruppen (z.B. Krankenhäuser, Arztpraxen, Altenheimen) gilt die Pflicht, FFP2-Masken zu tragen.

Hinweis: Natürlich können Betriebe von ihren Kunden über ihr Hausrecht verlangen, dass sie weiterhin eine Maske tragen oder sogar 3G erfüllen. 

Nach dem neuen BGW-Arbeitsschutzstandard müssen Sie in ihrer körpernahen Tätigkeit weiterhin mindestens eine OP-Maske tragen. Wenn die Kunden keine Masken tragen, müssen sich Mitarbeitende sogar durch eine FFP2-Maske schützen.

Bei mir gilt daher: 

  • Bitte kommen Sie zu allen Behandlungen mit Mund-Nasenschutz! (OP-Maske ist ausreichend)
  • Sollten Sie krank, erkältet oder gesundheitlich angeschlagen sein, bitte ich Sie, zum Schutz für uns alle, den Termin rechtzeitig (mindestens 48 Stunden vorher) abzusagen.