Aktuelles:
Was gilt für Friseur-, Kosmetik-, Fuß- und Nagelpflegebetriebe?
Die Beschränkungen für Kunden wurden vollständig aufgehoben, 3G ist aufgehoben.
Maskenpflicht: aufgehoben, das Tragen von Masken wird aber weiterhin empfohlen
In Einrichtungen für vulnerable Personengruppen (z.B. Krankenhäuser, Arztpraxen, Altenheimen) gilt die Pflicht, FFP2-Masken zu tragen.
Hinweis: Natürlich können Betriebe von ihren Kunden über ihr Hausrecht verlangen, dass sie weiterhin eine Maske tragen oder sogar 3G erfüllen.
Nach dem neuen BGW-Arbeitsschutzstandard müssen Sie in ihrer körpernahen Tätigkeit weiterhin mindestens eine OP-Maske tragen. Wenn die Kunden keine Masken tragen, müssen sich Mitarbeitende sogar durch eine FFP2-Maske schützen.
Bei mir gilt daher:
- Bitte kommen Sie zu allen Behandlungen mit Mund-Nasenschutz! (OP-Maske ist ausreichend)
- Sollten Sie krank, erkältet oder gesundheitlich angeschlagen sein, bitte ich Sie, zum Schutz für uns alle, den Termin rechtzeitig (mindestens 48 Stunden vorher) abzusagen.